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   BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74   

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BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74 (https://dejure.org/1975,122)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1975 - VI C 4.74 (https://dejure.org/1975,122)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1975 - VI C 4.74 (https://dejure.org/1975,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers - Isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides in Kriegsdienstverweigerungssachen - Nachholen der persönlichen Anhörung eines Wehrpflichtigen im Hinblick auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtschutz in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anfechtung eines Widerspruchsbescheids - Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 307
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).

    Die Prüfungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer entscheiden weder nach Zweckmäßigkeits- oder sonstigen Ermessenserwägungen noch auf Grund einer Beurteilungsermächtigung, sondern nach zwingendem Recht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG erfüllt sind, so daß ihre Entscheidung gerichtlich voll nachzuprüfen ist (BVerwGE 44, 17 [22]).

    Eine solche "Chance" kann schon deshalb nicht als rechtlich geschützt angesehen werden, weil ein dem Antrag des Wehrpflichtigen entsprechender Widerspruchsbescheid der Prüfungskammer nicht der gerichtlichen Nachprüfung und damit einer möglichen Aufhebung entzogen ist; denn nach § 35 Abs. 2 WPflG kann gegen den anerkennenden Bescheid der Prüfungskammer die Wehrbereichsverwaltung Klage erheben (vgl. BVerwGE 44, 17 [23]).

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht in der Regel kein Rechtsschutzinteresse an der isolierten Anfechtung des Widerspruchsbescheids wegen eines Verfahrensfehlers (Ergänzung zu BVerwGE 44, 17 [22 f.] und 45, 351 [357]).

    Hiervon ausgehend hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 34.73 - (BVerwGE 45, 351 [357]) in einem Fall, in dem der Kläger mit der Rüge, die Prüfungsgremien hätten wesentliche Verfahrensregeln mißachtet, Aufhebung der Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer begehrt und lediglich hilfsweise beantragt hat, seine Berechtigung festzustellen, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entschieden, es entspreche der gegebenen Verfahrenslage, über das Anerkennungsbegehren zu befinden.

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    Hier ist es allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen, um eine andernfalls nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts - nach erneutem Widerspruchsverfahren - zu vermeiden und der sowohl im öffentlichen Interesse als auch dem des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]) Rechnung zu tragen.
  • OVG Hamburg, 14.08.1958 - Bf II 132/57
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
    Insofern besteht ein Bedürfnis für die Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids vor allem dann, wenn die Widerspruchsbehörde - wie vielfach - weitergehende Befugnisse bei der Überprüfung der in Frage stehenden Maßnahme der Ausgangsbehörde hat als das Verwaltungsgericht, so bei Ermessens- und sonstigen Entscheidungen, in denen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. OVG Münster, OVGE 28, 250 [253]; OVG Hamburg, Urteil vom 14. August 1958 - Bf II 132/57 - [VerwRspr. Bd. 13 Nr. 109]; Koehler, VwGO, § 79 VI, 2; Bettermann in NJW 1958, 81).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Für die isolierte Anfechtung der Widerspruchsentscheidung der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer besteht auch im Hinblick auf die Regelung der §§ 45, 46 VwVfG kein Rechtsschutzbedürfnis (Fortführung von BVerwGE 49, 307).
  • VGH Bayern, 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003

    Kein Rechtsschutzinteresse für eine auf reine Verbescheidung durch das Bundesamt

    Eine Zurückverweisung in das Verwaltungsverfahren kommt ausnahmsweise in Betracht bei Entscheidungen, für die Ermessens- und andere Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen können (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 43.73 - (BVerwGE 44, 17), vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -); weitere Ausnahmen vom Grundsatz der herbeizuführenden Spruchreife bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn eine bestimmte fachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1974 - 1 WB 57.74 - (BVerwGE 46, 356) m. w. N.) oder wenn es zur abschließenden Sachaufklärung einer mit den erforderlichen Mitteln ausgerüsteten Behörde bedarf (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. November 1972 - BVerwG 8 C 81.71 - (BVerwGE 41, 220) und vom 16. Januar 1974 - BVerwG 8 C 56.73 - (BVerwGE 44, 278)).

    Da auch eine "wohlwollendere" Beurteilung des persönlichen Vortrags vor dem Bundesamt durch die Bundesrepublik Deutschland einer unbeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden könnte, ist es in diesen Fällen allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen; nur auf diese Weise läßt sich eine andernfalls nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts - nach erneutem Verwaltungsverfahren - vermeiden und der im öffentlichen Interesse liegenden Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens Rechnung tragen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (a. a. O.), vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (a. a. O.) und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 -).

  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

    Die Zulässigkeit der Klage folge aus § 79 Abs. 2 VwGO; soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 4.74 - (BVerwGE 49, 307) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer verneint habe, träfen seine Erwägungen im vorliegenden Falle nicht zu, weil gemäß der am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Vorschrift des § 45 VwVfG eine Heilung des Verfahrensmangels der unterlassenen Anhörung des Klägers nur im Verwaltungsverfahren und nicht mehr im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren möglich sei.

    Das ergibt sich im einzelnen aus den Erwägungen, die in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 5. November 1975 (BVerwGE 49, 307) niedergelegt worden sind.

    Auch § 45 VwVfG vermag an der insbesondere in BVerwGE 49, 307 zusammengefaßten Rechtsprechung nichts zu ändern.

  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

    Eine Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde kommt demgegenüber nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich bei Entscheidungen, für die der Behörde Ermessen oder ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BVerwGE 44, 17; 49, 307; 61, 45).

    Die Erwartung einer wohlwollen deren Beurteilung des persönlichen Vortrags vor dem Bundesamt wird nicht geschützt (vgl. BVerwGE 44, 17; 49, 307).

  • VG Düsseldorf, 18.07.2003 - 15 K 463/01

    Zulassung zur Habilitation sowie Erteilung der venia legendi im Fach "Klassische

    Mängel des Widerspruchsverfahrens sind mithin für die Klage gegen den Ausgangsbescheid rechtlich bedeutungslos, da sie allein der behördlichen Ursprungsentscheidung keine andere Gestalt geben, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1961, VI C 124.61, BVerwGE 13, S. 195 ff. (S: 197 f.); Urteil vom 5. November 1975, VI C 4.74, BVerwGE 49, S. 307 ff. (S. 308 f.) und Urteil vom 6. April 1989, 2 C 83.86, Buchholz, 237.6 Nr. 2 zu § 37 NdsLBG; Eyermann, a. a. O., zu § 79 Rdnr. 9.

    Gleichwohl kann ein rechtlich schutzwürdiges Interesse auch an der gerichtlichen Kontrolle einer Widerspruchsentscheidung bestehen; dies gilt namentlich dann, wenn der Widerspruchsbehörde Ermessen oder - wie hier dem erweiterte Fakultätsrat - ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Überprüfung den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1961, a. a. O., S. 198; Urteil vom 5. November 1975, a. a. O., S. 308; Urteil vom 7. Oktober 1980, 6 C 39.80, BVerwGE 61, S. 45 ff. (S. 47) und Beschluss vom 13. Januar 1999, 8 B 266/98, NVwZ 1999 S. 641; Eyermann, a. a. O., zu § 73 Rdnr. 17; Kopp / Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Auflage 2003, zu § 79 Rdnr. 11.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 9 S 2435/99

    Entziehung eines Doktorgrades: Zuständigkeit - Entziehung wegen Vorliegens eines

    Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Widerspruchsbehörde nicht nur die Rechtmäßigkeit eines Ausgangsbescheids überprüfen darf, also keinen eigenen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum hat (BVerwGE 49, 307/308 und 61, 45; Pietzker in Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzker, a.a.O., § 79 RdNr. 15; Bader u.a., a.a.O., § 79 RdNr. 17; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 79 RdNr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, liegt nämlich ein schützenswertes Interesse eines Betroffenen daran, einen Widerspruchsbescheid isoliert aufheben zu lassen, nur dann vor, wenn die Widerspruchsbehörde über einen Ermessens- oder einen eigenen Beurteilungsspielraum verfügt (BVerwG, Beschl. v. 13.1.1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; Urt. v. 7.10.1980 - 6 C 39.80 -, BVerwGE 61, 45, 47; Urt. v. 5.11.1975 - VI P 4.74 [richtig: VI C 4.74 - d. Red.]  -, BVerwGE 49, 307, 308; siehe auch Bay. VGH, Urt. v. 12.1.1990 - 23 B 89.00099 -, BayVBl. 1990, 370, 371), die Widerspruchsbehörde also über weitergehende Befugnisse bei der Überprüfung der infrage stehenden Maßnahme hat (BVerwG, Urt. v. 7.10.1980, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 6 S 60/93

    Zurückweisung eines Sozialhilfebegehrens und Bescheidung eines dagegen

    Allerdings fehlt es für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids u. U. am Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Widerspruchsentscheidung gebundener Natur ist, also nicht im Ermessen/Beurteilungsermessen der Behörde steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45).

    Unabhängig davon würde aber ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids deshalb fehlen, weil, wie ausgeführt, die Anerkennung der begehrten Unterkunftskosten nicht im Ermessen des Trägers der Sozialhilfe steht, sondern bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 RegelsatzVO gewährt werden muß (zum Rechtsschutzbedürfnis vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1975, BVerwGE 49, 307 u. v. 07.10.1980, BVerwGE 61, 45 u. OVG RhPf., Urt. v. 25.10.1983 - 6 A 17/83 -, AS 19/267).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 11 AS 759/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bei der isolierten Anfechtung eines

    Bei der Anfechtung von Entscheidungen, die entweder im Ermessen des Leistungsträgers, einen Beurteilungsspielraum betreffen oder von Zweckmäßigkeitserwägungen abhängen, ist ein solches Rechtsschutzinteresse in aller Regel ohne weitere Einzelfallprüfung als gegeben anzusehen (vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 5. November 1975 - VI C 4.74, BVerwGE 49, 307; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 95 Rn 3e m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1980 - 6 B 89.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer isolierten

    Dazu hat der beschließende Senat in BVerwGE 49, 307 (308) [BVerwG 05.11.1975 - VI C 4/74] ausgeführt, daß § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwGO - wie die übrigen Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung über Klageart und Klagegegenstand - in erster Linie dazu dient, dem Bürger effektiven Rechtsschutz bei der Verfolgung seines materiellrechtlichen Begehrens zu gewährleisten.

    Es kann daher im Beschwerdeverfahren auch nicht zu der von der Beklagten aufgeworfenen Frage Stellung genommen werden, ob das angefochtene Urteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Unzulässigkeit der sogenannten isolierten Anfechtungsklage in Kriegsdienstverweigerungssachen abweicht (vgl. dazu BVerwGE 44, 17 [22]; 45, 351 [357]; 49, 307 [309]).

  • BVerwG, 11.08.1983 - 6 C 95.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückweisung eines

  • BVerwG, 22.10.1980 - 6 C 3.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75

    Ausweisungsverfügung - Widerspruch - Fristgerechte Zahlung - Kostenvorschuß -

  • SG Aachen, 28.06.2016 - S 18 SB 114/16
  • VG Würzburg, 23.02.2016 - W 3 K 15.30267

    Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen Nichtbescheidung eines Asylantrags

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Widerspruch

  • VGH Bayern, 01.07.2013 - 7 ZB 13.305

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

  • BVerwG, 13.11.1984 - 1 WB 32.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.03.1980 - 8 B 19.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 38.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 47.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 41.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 42.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 54.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 43.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 44.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 46.90

    Beteiligung einer Gemeinde am Nichtzulassungsverfahren - Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 40.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 45.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 53.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 39.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 55.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der

  • VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10

    Rückforderung von Wohngeld

  • OVG Hamburg, 03.02.1994 - Bf VII 49/93

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzkarte; Waffenrecht; Trunkenheit im

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 126.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wehrpflichtiger - Ärztliche Untersuchung -

  • BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum

  • VG Würzburg, 04.03.2016 - W 3 K 15.30604

    Untätigkeitsklage gegen Bundesamt

  • BVerwG, 03.04.1984 - 9 B 1815.82

    Zuständigkeit des Tatsachengerichts bei der Entscheidung über eine

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 2455.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten

  • BVerwG, 17.08.1981 - 6 C 217.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung -

  • BVerwG, 20.04.1976 - VI C 126.74

    Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der

  • BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 10.84

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage bei rechtlich gebundenen

  • BVerwG, 21.09.1983 - 9 B 13638.82

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 112.73

    Rechtsfolgen von verfahrensfehlerhaften Entscheidungen der Prüfungsgremien -

  • VG Minden, 11.05.2016 - 11 K 660/15
  • OVG Niedersachsen, 10.05.1993 - 12 L 124/90

    Sondernutzungserlaubnis; Zufahrt; Landwirtschaftliches Betreibsgrundstück;

  • VG Augsburg, 27.10.2023 - Au 7 K 23.1571

    Verwaltungsgerichte, Rechtsschutzbedürfnis, Untätigkeitsklage, Erlass eines

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